Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassier. Die Vertretungsmacht ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 100.000.- EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.