Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Präsident, der Sekretär, der Geschäftsführer und der Schatzmeister. Jeder vertritt allein. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften mit einem Volumen über 5.000,-- EUR und zur Aufnahme von Darlehen benötigt der Vorstand die Zustimmung der Mitgliederversammlung.