Vertretungsberechtigte (§ 26 BGB) sind der 1. Vorsitzende, der Schriftfüher und der Kassier. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 5.000,-- Euro ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.