Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer des Vereins:
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VR 6792
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Iglesia Hispana Evangélica Pentecostal (A.de Dios) "Puertas
Abiertas" e.V.
b)
Stuttgart
a)
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und seinem
Stellvertreter, jeweils einzelvertretungsberechtigt.
b)
Vorsitzender:
Mulet Cruz, David, Remseck, *XX.XX.1966
Stellvertreterin:
Mulet Cruz, Heidi, Remseck, *XX.XX.1969
a)
Verein
Satzung vom 08.02.2002 mit Nachtrag vom 02.05.2002
a)
06.09.2005
Bartsch
b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
06.09.2005.
Tag der ersten Eintragung:
24.05.2002
Satzung:
Sonderband
Blatt 2, Nachtrag Blatt 3
2
a)
Name geändert; nun:
Pfingstgemeinde "Puertas Abiertas" - Iglesia Evangelica
Pentecostal (Asambleas de Dios) e.V.
a)
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem
stellvertretenden Vorsitzenden, jeweils
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen
des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
b)
Amtsbezeichnung geändert bei
stellvertretende Vorsitzende:
Mulet Cruz, Heidi, Remseck, *XX.XX.1969
a)
Die Mitgliederversammlung vom 01.03.2005 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 29.04.2006 hat die Änderung der Neufassung der Satzung
in § 2 (Zweck der Gemeinde), § 7 (Vorstand), § 8 (Niederschriften) und in § 10
(Satzungsänderung) beschlossen.
a)
04.07.2006
Stefan
b)
Neufassung:
Sonderband
Blatt 9/17
weitere Änderungen:
Sonderband
Blatt 19/20
3
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem
stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart,
jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.10.2009 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck
der Gemeinde), § 3 (Verhältnis zum Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden KdöR BFP mit
Sitz in 64390 Erzhausen), § 6 (Mitgliederversammlung), § 7 (Vorstand) und § 8 (Haushalt)
beschlossen.
§ 8 und § 10 der alten Satzung sind durch diese Änderung weggefallen. Die folgenden
Paragraphen verschieben sich dementsprechend.
a)
11.03.2010
Lindhuber
b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 22
Abruf vom 26.12.2024