Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer des Vereins:
Seite 1 von 1
VR 570220
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Kolpingsfamilie Schwäbisch Hall e.V.
b)
Schwäbisch Hall
a)
Der Vorsitzende des Vereins ist Vorstand (§ 26 BGB).
b)
Vorsitzende:
Wagner, Christl, Schwäbisch Hall, *XX.XX.1954
a)
Verein
Satzung vom 24.10.1972 mit Nachtrag vom 22.05.1973 zuletzt geändert am 26.10.1993
a)
13.07.2015
Sproll
b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
13.07.2015.
Tag der ersten Eintragung:
04.07.1973
Satzung:
Sonderband
Blatt 36/39
2
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und bis zu
zwei stellvertretende Vorsitzende. Sie vertreten jeweils
einzeln.
Der Erwerb von Grundstücken, Häusern oder
grundstücksgleichen Rechten sowie der Verkauf oder die
Begebung des gesamten oder eines größeren Teils des
Vermögens des Vereins unterliegen der schriftlichen
Genehmigung des Kolpingwerkes Deutschland gem. § 6
Ziffer 4 Generalstatut des Internationalen Kolpingwerkes.
Dies gilt auch bei Neu- und Umbauten sowie für die über
die erste Hypothek hinausgehende Beleihung.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 07.03.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
22.05.2017
Berlinghof
b)
Neuer Wortlaut
d. Satzung
Bl. 66 SBd.
Abruf vom 21.12.2024