Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer des Vereins:
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VR 390160
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Gebirgstrachtenverein Felldorf
b)
Starzach
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind alle
Vorstandsmitglieder. Neben der
Gesamtvertretungsbefugnis des Vorstandes sind der 1.
und der 2. Vorsitzende je allein vertretungsberechtigt.
Für das Innenverhältnis wird bestimmt, daß der 2.
Vorsitzende zur Vertretung nur berechtigt ist, wenn der
1. Vorsitzende verhindert ist. Die Vertretungsmacht des
Vorstandes ist in der Weise beschränkt, daß zu
Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 200,--
DM die Zustimmung des Ausschusses erforderlich ist (§
26 Abs. 2 BGB).
b)
1. Vorsitzender:
Bareis, Gerold, Starzach-Felldorf, *XX.XX.1962
2. Vorsitzender:
Walker, Oliver, Starzach, *XX.XX.1974
Kassier:
Baur, Albert, Starzach, *XX.XX.1957
Schriftführerin:
Steinmetz, Stefanie, Starzach, *XX.XX.1980
a)
Verein
Satzung vom 06.03.1982 zuletzt geändert am 20.01.1990
a)
06.03.2015
Jastrzebski
b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
06.03.2015.
Tag der ersten Eintragung:
02.09.1982
Abruf vom 28.12.2024