Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer des Vereins:
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VR 380982
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Geschwisterhaus Tübingen Zentrum für Geschwister und Eltern
von Herz-, krebs- und anders schwerkranken Kindern
b)
Tübingen
a)
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, einem
Stellvertreter und dem Kassierer. Jedes
Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsberechtigt.
b)
Vorsitzende:
Friedrich, Uta, Krankenschwester, Tübingen
Stellvertreterin:
Dr. Neunhoeffer, Rosemarie, Tübingen, *XX.XX.1947
Kassiererin:
Duge, Bettina, Steuerberaterin, Reutlingen, *XX.XX.1966
a)
Verein
Satzung vom 16.10.1991 mit Änderung; zuletzt geändert am
09.07.2012.
a)
09.04.2014
Nimtz
b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
09.04.2014.
Tag der ersten Eintragung:
27.03.1992
Satzung:
Sonderband
Blatt 4/6, 13/17, 53/56
2
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 25.09.2014 (1 IN 219/14 (2)) wurde ein
vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Verfügungen des Vereins über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
06.10.2014
Kunze
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 27.11.2014 (1 IN 219/14 (2)) wurde über
das Vermögen des Vereins das Insolvenzverfahren eröffnet.
Der Verein ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen (Amtsgericht
Tübingen, 1 IN 219/14 (2)) aufgelöst.
Gemäß § 75 Abs. 1 Satz 1 BGB von Amts wegen eingetragen.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 21.05.2021 (1 IN 219/14) ist das
Insolvenzverfahren aufgehoben.
Die allgemeine und besondere Vertretungsregelung der Vorstandsmitglieder gilt bei den
Liquidatoren nicht automatisch fort, gemäß § 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen
vermerkt.
a)
27.07.2021
Müller
Abruf vom 28.12.2024