Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer des Vereins:
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VR 3181
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Berufsverband für Heilerziehung, Heilerziehungspflege und -hilfe
in Baden-Württemberg e.V.
b)
Stuttgart
a)
Der Vorstand besteht aus dem 1., 2. und 3.
Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenführer.
Der Verein wird außergerichtlich von dem 1.
Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 3.
Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenführer
vertreten.
Gerichtlich sind je zwei von ihnen gemeinsam
vertretungs- und zeichnungsberechtigt.
Landes-Vorstandsbeschlüsse sind gültig, wenn bei der
Beschlussfassung mindestens drei Landes-
Vorstandsmitglieder anwesend sind.
Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
b)
1. Vorsitzender:
Petri, Michael, Heilerziehungspfleger, Fahrenbach-
Robern
2. Vorsitzender:
Halbleib, Jürgen, Heilerziehungspfleger,
Rheinhausen/Breisgau
3. Vorsitzender:
Leonard, John E., Heilerziehungspfleger, Großbottwar
Schriftführer:
Thiele, Joachim, Heilerziehungspfleger, Wehr/Baden
Kassenführerin:
Kraft, Doris, Heilerziehungspflegerin, Mosbach
a)
Verein
Satzung vom 04.11.1973 mit Nachtrag vom 03.02.1976 zuletzt geändert am 13.03.1997
a)
06.12.2005
Bartsch
b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
06.12.2005.
Tag der ersten Eintragung:
15.04.1976
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 21
2
a)
Name geändert; nun:
Berufsverband Heilerziehungspflege in Baden-Württemberg e.V.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand besteht aus dem 1., 2. und 3.
Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenführer.
Der Verein wird außergerichtlich von dem 1.
Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 3.
Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenführer
vertreten, jeder von Ihnen ist einzelvertretungsberechtigt.
Gerichtlich sind je zwei von ihnen gemeinsam
vertretungs- und zeichnungsberechtigt. Näheres regelt
die Geschäftsordnung.
Landes-Vorstandsbeschlüsse sind gültig, wenn bei der
Beschlussfassung mindestens drei Landes-
Vorstandsmitglieder anwesend sind.
Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 07.10.2011 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
13.11.2012
Kunze
Abruf vom 28.12.2024
Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer des Vereins:
Seite 2 von 2
VR 3181
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
b)
Bestellt als
1.Vorsitzender:
Willi, Edmund, Sulz am Neckar, *XX.XX.1954
Bestellt als
2.Vorsitzende:
Schock, Erika, Stuttgart, *XX.XX.1966
Bestellt als
Schriftführer:
Langheinrich, Martin, Stuttgart, *XX.XX.1971
Bestellt als
Kassenwart:
Nelius, Gerhard, Mosbach, *XX.XX.1946
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Petri, Michael, Heilerziehungspfleger, Fahrenbach-
Robern
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Halbleib, Jürgen, Heilerziehungspfleger,
Rheinhausen/Breisgau
Nicht mehr
3. Vorsitzender:
Leonard, John E., Heilerziehungspfleger, Großbottwar
Nicht mehr
Schriftführer:
Thiele, Joachim, Heilerziehungspfleger, Wehr/Baden
Nicht mehr
Kassenführerin:
Kraft, Doris, Heilerziehungspflegerin, Mosbach
Bestellt und wieder ausgeschieden als
3.Vorsitzende:
Jochems, Cordula, Neresheim
Abruf vom 28.12.2024