Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer des Vereins:
Seite 1 von 2
VR 290094
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Vaihingen-Mühlacker
e.V.
b)
Vaihingen an der Enz
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und drei stellvertretenden Vorsitzenden. Je
zwei Vorsitzende vertreten den Verein gemeinschaftlich.
Die Geschäftsführung ist laut § 12 der Satzung
besonderer Vertreter des Vereins im Sinne des § 30
BGB. Sie ist im Rahmen des ihr zugewiesenen
Geschäftskreises zur rechtsgeschäftlichen Vertretung
des Vereins berechtigt.
b)
1. Vorsitzende:
Higer, Gabriele, Mühlacker, *XX.XX.1949
stellvertretender Vorsitzender:
Bernhardt, Fridolin, Vaihingen/Enz, *XX.XX.1950
stellvertretender Vorsitzender:
Dürr, Alexander, Mühlacker, *XX.XX.1961
stellvertretender Vorsitzender:
Lämmle, Reinhard, Vaihingen/Enz, *XX.XX.1956
a)
Verein
Satzung vom 02.10.1968 zuletzt geändert am 26.09.2008
a)
11.12.2014
Jastrzebski
b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
11.12.2014.
Tag der ersten Eintragung:
05.11.1968
2
b)
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Bernhardt, Fridolin, Vaihingen/Enz, *XX.XX.1950
Bestellt als
stellvertretender Vorsitzender:
Weißert, Karl, Mühlacker, *XX.XX.1943
a)
20.01.2015
Gums
3
b)
Von Amts wegen nach § 395 FamFG gelöscht als
stellvertretender Vorsitzender:
Weißert, Karl, Mühlacker, *XX.XX.1943
a)
28.04.2015
Seiler
4
a)
Name geändert; nun:
Lebenshilfe Vaihingen-Mühlacker e.V.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden.
Je zwei Vorsitzende vertreten den Verein
gemeinschaftlich. Die Geschäftsführung ist laut § 12 der
Satzung besonderer Vertreter des Vereins im Sinne des
§ 30 BGB. Sie ist im Rahmen des ihr zugewiesenen
Geschäftskreises zur rechtsgeschäftlichen Vertretung
des Vereins berechtigt.
a)
Der Vorstand hat am 12.05.2015 die Änderung der Satzung in § 13 Nr. 3
(Anfallberechtigung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 18.06.2015 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name)
und in § 9 Nr. 1 und 2 (Vorstand) beschlossen.
a)
11.08.2015
Frankenberger
Abruf vom 20.12.2024
Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer des Vereins:
Seite 2 von 2
VR 290094
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
5
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus
mindestens einer und höchstens drei natürlichen
Personen, die nicht Mitglied des Vereins sein müssen.
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dieses den
Verein alleine. Sind mehrere Vorstandsmitglieder
bestellt, so wird der Verein von zwei
Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten. Der
Aufsichtsrat kann einem oder mehreren
Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilen.
b)
Bestellt als
Vorstand:
Sailer, Sandra, Mühlacker, *XX.XX.1968
Nicht mehr
1. Vorsitzende:
Higer, Gabriele, Mühlacker, *XX.XX.1949
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Dürr, Alexander, Mühlacker, *XX.XX.1961
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Lämmle, Reinhard, Vaihingen/Enz, *XX.XX.1956
a)
Die Mitgliederversammlung vom 31.03.2022 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
05.05.2022
Lehr
b)
Neufassung der Satzung:
Sonderband
Blatt 233
Abruf vom 20.12.2024