Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer des Vereins:
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VR 241480
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Touristenverein "Die Naturfreunde", Verband für Umweltschutz,
Touristik und Kultur, Bezirk Böblingen e.V.
b)
Böblingen
a)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch a) den Vorsitzenden/die Vorsitzende, b) dessen
Stellvertreter/deren Stellvertreterin, c) den Kassier/die
Kassiererin. D. Vorsitzende oder d. Stellvertreter/in
vertreten gemeinsam mit einem weiteren
Vorstandsmitglied. Die Bezirkskonferenz kann anstelle
des Vorstands a)-c) ein gleichberechtigtes
Dreiergremium wählen. Von diesem vertreten dann je
zwei Mitglieder gemeinsam.
b)
Vorsitzende:
Maurer, Kornelia, Holzgerlingen, *XX.XX.1958
Stellvertreter:
Eitelbuß, Werner, Bondorf, *XX.XX.1955
Kassier:
Binder, Gerald, Holzgerlingen, *XX.XX.1961
a)
Verein
Satzung vom 18.03.2000.
a)
16.09.2014
Nimtz
b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
16.09.2014.
Tag der ersten Eintragung:
22.11.2000
Satzung:
Sonderband
Blatt 16/21
2
a)
Name geändert; nun:
NaturFreunde Deutschlands Verband für Umweltschutz, sanften
Tourismus,Sport und Kultur, Bezirk Böblingen e.V.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.03.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
12.02.2015
Kunze
3
a)
Name von Amts wegen berichtigt in:
NaturFreunde Deutschlands, Verband für Umweltschutz, sanften
Tourismus, Sport und Kultur, Bezirk Böblingen e.V.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
berichtigt in:
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch den Bezirksvorsitzenden, den stellvertreteden
Bezirksvorsitzenden, den Bezirkskassier. Jeweils zwei
Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.03.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
22.06.2022
Kunze
b)
Satzung:
Sonderband
Blatt 98
Abruf vom 19.12.2024