Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer des Vereins:
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VR 220101
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Tierschutzverein Nürtingen-Frickenhausen und Umgebung e. V.
b)
Frickenhausen
a)
Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sind Vorstand i.S.
von § 26 BGB. Jeder ist allein zur Vertretung berechtigt.
Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende sowie
der Schatzmeister sind bei Geschäften der laufenden
Verwaltung im Einzelfall bis zur Höhe von 400,00 EUR
einzelverfügungsberechtigt. Ausgaben, die Investitionen
betreffen und 200,00 EUR übersteigen, bedürfen der
Bewilligung durch den Vorstand. Bei höheren Ausgaben
oder bei Annahmen von Zuwendungen unter Lebenden
oder von Todes wegen, die mit der Übernahme von
Verpflichtungen verbunden sind, oder bei Aufnahmen
von Darlehen ist die Zustimmung des Vorstandes
erforderlich. Auch Veränderungen des Anlagevermögens
bedürfen der Zustimmung des Vorstandes.
b)
erster Vorsitzender:
Pechmann, Martin Oliver, Nürtingen, *XX.XX.1977
Stellvertretender Vorsitzender:
Steiner, Stephan Jürgen, Stuttgart, *XX.XX.1966
a)
Verein
Satzung vom 08.11.1957 zuletzt geändert am 13.07.2005
a)
22.07.2014
Sproll
b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
22.07.2014.
Tag der ersten Eintragung:
15.10.1955
Neufassung der Satzung:
Sonderband
Blatt 158 ff.
2
a)
Klarstellend neu vorgetragen:
Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sind Vorstand i.S.
von § 26 BGB. Jeder ist einzeln zur Vertretung
berechtigt.
Die Zustimmung des erweiterten Vorstands gemäß § 7
der Satzung ist erforderlich in folgenden Fällen:
Geschäfte der laufenden Verwaltung, die im Einzelfall
den Betrag von 400,00 EUR überschreiten; Ausgaben,
die Investitionen betreffen und 200,00 EUR übersteigen;
höhere Ausgaben oder Annahmen von Zuwendungen
unter Lebenden oder von Todes wegen, die mit der
Übernahme von Verpflichtungen verbunden sind, oder
Aufnahmen von Darlehen; Veränderungen des
Anlagevermögens.
a)
23.07.2014
Reusch
b)
Von Amts wegen berichtigt:
Neufassung der Satzung:
Sonderband
Blatt 168.
3
a)
Die Mitgliederversammlung vom 08.07.2017 hat die Änderung der Satzung in § 17
(Auflösung des Vereins) beschlossen.
a)
28.09.2017
Beber
b)
Abruf vom 20.12.2024
Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer des Vereins:
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VR 220101
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
Satzung:
Sonderband
Blatt 174
Abruf vom 20.12.2024