Vertretungsberechtigt sind der erste Vorsitzende, der zweite Vorsitzende und der Schatzmeister. Der erste Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt. Der zweite Vorsitzende und der Schatzmeister vertreten gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Rechtsgeschäfte, die den Verein mit mehr als 250,00 Euro verpflichten, bedürfen eines Vorstandsbeschlusses.