Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende sowie der Schatzmeister. Sie vertreten jeweils einzeln. Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 3.000,00 EUR sind nur rechtsverbindlich, wenn ein Vorstandsmitglied sie nach schriftlicher Beauftragung durch die Mitgliederversammlung oder einer weiteren Vorstandsperson abschließt.