Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende sowie der Schatzmeister. Der 1. Vorsitzende vertritt einzeln. Ansonsten vertreten je zwei Vorstände gemeinsam. Rechtsgeschäfte, die zu einer Verpflichtung des Vereins über 5.000,- EUR führen, bedürfen der Vertretung durch zwei Vorstände.