Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorstandsvorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Finanzvorstand. Der Vorstandsvorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt. Im Übrigen vertreten der stellvertretende Vorsitzende und der Finanzvorstand den Verein gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 5.000,00 Euro wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.