Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassierer. Jeweils zwei vertreten gemeinsam. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 10.000 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.