Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der 3. Vorsitzende, der Schriftführer und der Schatzmeister. Sie vertreten jeweils einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften von über 25.000,00 EUR ist die Zustimmung von zwei weiteren Vorstandsmitgliedern erforderlich. Zur Aufnahme von Darlehen von über 25.000,00 EUR bedarf es der Zustimmung der Mitgliederversammlung mit einer 2/3 Mehrheit.