Vertretungsberechtigt ist der 1. Vorsitzende allein. Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von mehr als 30.000,00 Euro, zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte und zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 5.000,00 Euro ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.