Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und der stelltvertretende Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 2.000,00 EUR sowie Dauerschuldverhältnisse mit einem Jahresgeschäftswert über 2.000,00 EUR bedarf es der Zustimmung des Gesamtvorstandes.