Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer. Jeweils zwei von ihnen vertreten gemeinsam. Außergerichtlich kann der Vorstand durch lediglich ein Vorstandsmitglied vertreten werden, soweit Geschäfte bis zu einem Wert von 2.500,00 EUR betroffen sind.