Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende, der 1. stellvertretende Vorsitzende, der 2. stellvertretende Vorsitzende und der Kassenwart. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 1.000,00 (eintausend) EUR sowie bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten sind die Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigt.