Vertretungsberechtigt sind bis zu sieben Vorstandsmitglieder, darunter der Präsident (Vorsitzender), der 1. sowie der 2. Vizepsädient (1. bzw. 2. Stellvertreter) und der Schatzmeister. Jeweils zwei, darunter der Präsident oder der Vizepräsident, vertreten gemeinsam.