Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende/Schatzmeister und bis zu zwei weitere Vorstandsmitglieder. Der Verein wird durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.