Der Verein wird vertreten durch den 1. oder 2.Vorsitzenden, den Kassenführer und den Schriftführer. Jeweils zwei von ihnen vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht ist Dritten gegenüber wie folgt beschränkt: Rechtshandlungen und Geschäfte, die dem Verein ab einer Summe von 250,00€ verpflichten bedürfen der Zustimmung des gesamten Vorstandes. Immobilien- und Kreditgeschäfte bedürfen der Zustimmung des gesamten Vorstandes.