Der Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Mitgliedern, darunter der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Schatzmeister. Je zwei von ihnen vertreten gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Der Vorstand ist gemeinsam berechtigt Einzelausgaben bis zu 4.000 EUR zu beschließen. Ausgaben über diesen Betrag hinaus, bedürfen einer Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung.