Vertretungsberechtigt sind der/die Vorsitzende, der/die Stellvertretende (Schriftführer) und der/die zweite Stellvertretende (Kassierer/in). Der Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt. Der/die Stellvertretende (Schriftführer) und der/die zweite Stellvertretende (Kassierer/in) vertreten gemeinsam.