Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen, darunter der Vorsitzende und der Kassenführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der erste stellvertretende Vorsitzende, vertreten gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von über 1.000,00 EUR ist ein Beschluss des Vorstandes erforderlich.