Der Vorstand besteht mindestens aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzendem und dem Kassenwart. Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Kassenwart. Der Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt. Der stellvertretende Vorsitzende und der Kassenwart vertreten den Verein gemeinsam.