Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende, der Stellvertreter und bis zu acht Beisitzer. Der Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt. Im Übrigen vertritt der Stellvertreter mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Bei Vertragswerten über 500,00 Euro vertritt der Vorsitzende gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.