Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende, der Schriftführer, sowie der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit und externe Beziehungen. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Rechtsgeschäfte, die in Verbindung mit einer finanziellen Verpflichtung von über 5.000,00 EUR stehen oder eine langfristige Belastung für die Gemeinde bedeuten würden, bedürfen einer Zustimmung der Mitgliederversammlung. Rechtsgeschäfte, die der Vorstand begrüßt und nach interner Abstimmung in einer absoluten Mehrheit eingehen möchte, bedürfen keiner Zustimmung der Mitgliederversammlung.