Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende, der Kassenwart und der Schriftführer. Der Vorsitzende vertritt gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.