Vertretungsberechtigt sind der erste Vorsitzende, der zweite Vorsitzende, der Finanzvorstand, der Kommunikationsverantwortliche und der Verantwortliche für die Bildung und Koordination der Arbeitsgruppen. Die Vorsitzenden vertreten gemeinsam oder einer der Vorsitzenden vertritt gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.