Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart/Schatzmeister. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie bei Rechtsgeschäften, die den Verein im Einzelfall mehr als 3.000,00 EUR oder in einem Geschäftsjahr mehr als 15.000,00 EUR belasten, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.