Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden und den Kassenwart jeweils einzeln vertreten. Dies gilt mit der Einschränkung für Rechtsgeschäfte bis 200,- Euro. Für alle anderen Rechtsgeschäfte wird der Verein von jeweils zwei Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstands gemeinsam vertreten.