Vertretungsberechtigt sind der 1., der 2. und der 3. Vorsitzende, sowie der Schriftführer und der Schatzmeister. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Jeder ist befugt, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten, Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften mit einem Leistungsvolumen über 10.000,00 €, insbesondere für die Aufnahme von Darlehen, bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung.