Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende, der Schriftführer, der Kassenführer sowie zwei Kirchenbezirksleitungsmitglieder. Jeweils zwei von ihnen vertreten gemeinsam. Ausgaben über 1.500,00 € bedürfen der Zustimmung der Mehrheit des Vorstandes. Einmalige Ausgaben über 30.000,00 € sowie Kreditaufnahmen und langfristige Verträge bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.