Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei oder fünf Mitgliedern. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 2.000,- Euro vertreten alle Mitglieder des Vorstands gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften mit notarieller Beurkundung oder Rechtsgeschäften über die Einstellung oder Kündigung von Personal vertreten mindestens drei Mitglieder des Vorstands gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 10.000,- Euro und bei Darlehensverpflichtungen ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.