Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Kassenwart jeweils einzeln. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 3.000,00 EUR sowie bei Dauerschuldverhältnissen vertitt der Vorsitzende mit dem stellvertretenden Vorsitzenden oder dem Kassenwart gemeinsam.