Vertretungsberechtigt sind der erste und zweite Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. Für Rechtsgeschäfte, die die Anmietung, den Erwerb, die Veräußerung und Belastung von Grundstücken sowie von grundstücksgleichen Rechten ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung und die schriftliche Zustimmung des Vorstands des Hausbauvereins e.V. (ZHBV) in Bonn erforderlich.