Vertretungsberechtigt sind die zwei Vorsitzenden, die zwei stellvertretenden Vorsitzenden, der Schatzmeister sowie der Schriftführer. Der Verein wird durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten. Bis zu einem Vertragswert von 15.000,00 EUR ist jedes Vorstandsmitglied einzelvertretungsberechtigt.