Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 25.000,00 EUR sowie Dauerschuldverhältnisse mit einem Jahresgeschäftswert über 25.000,00 EUR bedürfen der Zustimmung des Gesamtvorstands.