Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenführer. Je zwei Vorstände - darunter der 1. oder der 2. Vorsitzende - vertreten den Verein gemeinsam. Bei der Einstellung von Personal sowie bei Rechtsgeschäften in einem Gegenwert von über 3.000,00 EUR bedarf es eines Beschlusses mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit seitens der Mitgliederversammlung.