Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Kassenwart. Der 1. Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt. Der 2. Vorsitzende und der Kassenwart vertreten gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 500,00 Euro sowie bei Dauerschudverhältnissen wird der Verein durch den 1. Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten. Rechtsgeschäfte über 1.000,00 Euro sowie Dauerschuldverhältnisse mit einem Jahresgeschäftswert über 1.000,00 Euro bedürfen der Zustimmung des Gesamtvorstands.