Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende (SLG-Leiter) und der Geschäftsführer (stellvertretender SLG-Leiter), der Schatzmeister und der Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende (SLG-Leiter), vertreten gemeinsam.