Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Kassenwart. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam. Für Rechtsgeschäfte bis zu einem Betrag von 250,00 EUR ist jedes Vorstandsmitglied einzelvertretungsberechtigt. Bei Rechtsgeschäften mit einem Betrag von mehr als 250,00 EUR vertreten jeweils zwei gemeinsam.