Der Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 3000,00€ sowie Dauerschuldverhältnissen (z.B. Miet- und Sponsoringverträge, Verträge mit Mitarbeitern/ Mitarbeiterinnen des Vereins sowie Sportlern/ Sportlerinnen, Trainern/innen und sonstigen Dritten, die eine Dienst- oder Werkleistung zum Gegenstand haben) wird der Verein durch zwei Mitglieder gemeinsam vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 10.000,00€ sowie Dauerschuldverhältnisse mit einem Jahresgeschäftswert über 10.000,00€ sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung durch Beschluss des Vorstands erteilt ist.