Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu zwei Vorsitzenden, bis zu zwei Stellvertretern, höchstens aber drei Personen, dem Kassierer und dem Schriftführenden. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam, darunter stets ein Vorsitzender oder ein Stellvertreter.