Vertretungsberechtigt sind der Vorstand Verwaltung und der Vorstand Finanzen. Sie sind bis zu einem Geschäftswert von 1.000,00 EUR einzelvertretungsberechtigt und und bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 1.000,00 EUR bis 3.000,00 EUR gemeinsam vertretungsberechtigt. Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 3.000,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.