Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende sowie der Kassenwart. Jeweils zwei von ihnen vertreten gemeinsam. Für Rechtsgeschäfte über Grundvermögen und für die Bestellung oder Löschung von Hypotheken, Grundschulden und anderen dinglichen Rechten sind die Unterschriften von zwei Vorstandsmitgliedern erforderlich, darunter immer die des Vorsitzenden.