Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende, der Stellvertreter und der Schatzmeister. Zur Vornahme von Rechtsgeschäften von mehr als 5.000 €, für Insichgeschäfte des Vorstands, für den Abschluss von Arbeitsverhältnissen und für Grundstücksgeschäfte ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.